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Absenzenreglement
Als vom kantonalen Gesetz vorgesehene, entschuldbare Schulversäumnisse gelten namentlich Krankheit, Unfall oder die Teilnahme an Fest- und Traueranlässen im Familienkreis. Kann Ihr Kind wegen Krankheit die Schule nicht besuchen, melden Sie dies vor Schulbeginn über Escola der Klassenlehrperson.

Urlaubsgesuche für voraussehbare Absenzen (z.B. Familienfeiern, Teilnahme an einem Musik- oder Sport­anlass) bis zu drei Tagen richten Sie bitte mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich an die Schulleitung, über drei Tage direkt ans Schulpräsidium.

Alle Absenzen werden im Zeugnis festgehalten (entschuldigt/unentschuldigt).
Nicht bewilligte Absenzen haben eine Mahnung durch die Schulleitung zur Folge und können durch die Behörde beim Bezirksamt verzeigt werden.

Das komplette Absenzenreglement der Schule Mammern finden Sie unter folgendem Link: