Frühe Sprachförderung
Ab dem Schuljahr 2024 sind die Schulen gesetzlich dazu verpflichtet, frühzeitig die sprachliche Entwicklung von Kindern im dritten Lebensjahr zu fördern.
Mit dem selektiven Obligatorium werden Kinder mit Förderbedarf in deutscher Sprache zum Besuch eines Angebotes (Spielgruppe, Kita, Tagesfamilien) verpflichtet. Dies erfolgt, in dem alle Erziehungsberechtigten 1 ½ Jahre vor dem Kindergarteneintritt ihres Kindes eine Sprachstanderhebung ausfüllen. Der Besuch eines Angebotes erfolgt während eines Jahres vor dem Kindergarteneintritt und umfasst 4 bis 6 Stunden pro Woche.
In Mammern setzt einerseits der Kinderhort Klinik Schloss Mammern für Kinder, die in der Kita sind andererseits die Spielgruppe Kunterbunt in Mammern dieses Angebot um.